5.000 Zuschauer zugelassen

An diesem Wochenende startet die Regionalliga Südwest in die Restrunde – 14 Spiele sind noch zu absolvieren.
Der SSV Ulm 1846 Fußball steigt nächste Woche ein und bestreitet am 26.02. das erste Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim II.
Dann können wieder bis zu 5.000 Zuschauer die Heimspiele der Spatzen besuchen.

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Unter dem Motto #GEMEINSAM ZURÜCK INS STADION ruft der SSV Ulm 1846 Fußball seine Fans auf, wieder ins Donaustadion zu kommen und die Mannschaft lautstark zu unterstützen.
Dazu wird es in den nächsten Tagen mehrere Aktionen und Aufrufe geben.

Die Heimspiele im Donaustadion können gem. der Corona-Verordnung Baden-Württemberg vom 09.02.2022 mit 5.000 Zuschauern ausgetragen werden. Es gilt die 2G Regelung. Zuschauerinnen und Zuschauer müssen geimpft oder genesen sein. Im gesamten Stadion herrscht weiterhin vom Betreten bis zum Verlassen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Stehplatzbereiche werden vorerst geschlossen bleiben. Stehplatz-Dauerkartenbesitzer nehmen ohne Aufzahlung auf der Gegentribüne Platz.

Markus Thiele: „Wir freuen uns wahnsinnig darauf, wieder vor unseren Fans zu spielen. Sie werden in den Spielen sehr wichtig sein, das haben wir in der Vergangenheit schon gesehen. Lasst uns gemeinsam die restlichen Spiele angehen und erfolgreich gestalten. Gemeinsam für Ulm.“

Allgemeine Hinweise zu den Heimspielen

Zutrittsvoraussetzungen:
Mit dem Zutritt in das Donaustadion erkennen die Ticketinhaber die geltenden ATGB (Allgemeine Ticket- und Geschäftsbedingungen) nebst Sonderbedingungen, die nachfolgende Hygiene- und Verhaltensregeln sowie die Stadionordnung an.

Einlass:

  • Ticketinhaber sowie Dauerkartenbesitzer der Blöcke D, H und I nehmen auf der Gegentribüne Platz. Tickets werden beim Einlass gegen Vorlage des Stehplatztickets bzw. der Dauerkarte getauscht
  • Block F1 ist ausschließlich für Gästefans
  • Das Bewegen in größeren Gruppen ist bei der An- und Abreise sowie im Stadion zu vermeiden
  • Stadionöffnung ist 1,5 Stunden vor Spielbeginn
  • Taschen, die größer als das Format DinA4 sind, können nicht mit ins Stadion genommen werden. Es bestehen zudem keine Verwahrmöglichkeiten in oder an der Arena
  • Das Mitführen von persönlichem Desinfektionsmittel bis 50ml ist gestattet
  • Eine Speisenmitnahme ins Stadion ist nicht gestattet
  • Das Tragen einer FFP2 Maske ist während des gesamten Aufenthaltes im Donaustadion, von der Einlass- bis zur Auslassphase, auch am Platz, für alle Personen, Pflicht. Außer während des Verzehrs von Speisen und Getränken.
  • Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren sowie Stadionbesucher, die über ein entsprechendes Attest verfügen (ärztlicher Nachweis notwendig)

Zutrittskontrollen:

Um Wartezeiten zu verkürzen, sind folgende Dokumente bereits vor dem Einlass zur Kontrolle bereitzuhalten:

  • Gültiges Ticket
  • 2G Nachweis
    • vollständig geimpft
      • zwei Impfungen, letzte mind. 14 Tage alt
      • bei einer einmaligen Impfung mit Johnson&Johnson wird eine weitere Impfung benötigt, mindestens 14 Tage alt
      • PCR-Genesenen-Nachweis älter als 3 Monate und eine Impfung, mind. 14 Tage alt
    • Genesen:
      • PCR-Genesenen-Nachweis mind. 28 Tage, maximal 3 Monate alt
  • Nachweiserbringung in digitaler Form durch folgende Apps:
    • Corona Warn App
    • CovPass App
  • In absoluten Ausnahmefällen können auch 2G – Papiernachweise erbracht werden, die digital geprüft werden können.

Ausnahmen der 2G-Regelung:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
  • Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und NICHT während den Ferien.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

Wichtig:

  • Achten Sie auf Ihre Umgebung. Melden Sie sich umgehend beim Ordnungsdienst, falls Sie Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 bei sich feststellen bzw. wenn Sie erfahren, dass Sie Kontakt mit einer Person hatten, die entweder unter Verdacht des Corona Virus SARS-CoV-2 steht oder gar ein bestätigter Fall ist
  • Bei (Erkältungs-)Symptomen, die auf eine Corona Virus SARSCoV-2 hindeuten können (insbesondere Schnupfen, Kurzatmigkeit, Kopf-, Hals- und Gliederschmerzen sowie Einschränkung des Geschmacks- und Geruchssinns) bleiben Sie unbedingt zu Hause
  • Beachten Sie, dass sich auch geimpfte Personen infizieren oder infektiös sein können
  • Die Hygiene- und Verhaltensregeln sowie die Zutrittsvoraussetzungen werden regelmäßig auf Aktualität, auch in Bezug auf die Corona Verordnung BaWü und einhergehende behördliche Anordnungen, überprüft und bei Bedarf angepasst. Informieren Sie sich stets rechtzeitig vor ihrer Anreise über mögliche Spieltags-bezogene Änderungen oder gar kurzfristige Spielabsagen
  • Zuwiderhandlungen oder Nichteinhaltung der Regeln und Gebote ziehen ein Zutrittsverbot oder einen sofortigen Stadionverweis nach sich. Eine Rückerstattung des Ticketpreises kann in diesen Fällen nicht erfolgen.
  • Die Hygiene- und Verhaltensregeln werden regelmäßig auf Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst.

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