DSGVO

Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO


Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit dieser Verordnung wird der Umgang von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentlichen Stellen EU-weit einheitlich geregelt. Es ist daher notwendig, dass sich Unternehmen mit der Datenschutz-Grundverordnung beschäftigen und herausfinden, welche Konsequenzen sie für ihren Geschäftsbetrieb hat.

Das bedeutet, dass alle Prozesse, in denen personenbezogene Daten eine Rolle spielen, wie das Erfassen, Archivieren, Speichern und Löschen, ermittelt und dokumentiert werden müssen. Zudem sind alle Personen, deren Daten betroffen sind, aufzuklären, wie mit ihren Daten umgegangen wird bzw. es müssen Einwilligungen für die Nutzung der Daten eingeholt werden. Ein sehr komplexes Theme, dess es geht sowohl um Bewerber, Kunden- und Lieferantendaten als auch um personenbezogene Daten der eigenen Mitarbeiter.