Verbotene Gegenstände

    Den Besuchern des Ulmer Donaustadions ist das Mitführen folgender Gegenstände laut Stadionordnung untersagt:

    – rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes, rechts- bzw. linksradikales Propagandamaterial
    – Waffen jeder Art
    – Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können. Dies gilt insbesondere für:
    – Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
    – Gassprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet sind
    – sperrige Gegenstände. Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefährdung für andere Besucher darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche Gefahr herbeigeführt werden kann. Hierzu zählen beispielweise
    – Leitern, Hocker, Stühle, Reisekoffer, Kisten, Stockschirme, Schutzhelme
    – Zaunfahnen und Banner sowie Fahnen und Transparente mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen
    – leicht brennbare Flüssigkeiten, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Rauchpulver, Rauchfackeln, Rauchkörper, bengalische Feuer
    – Lärminstrumente wie z.B. Vuvuzela, Gaströten, Gasdruckfanfaren
    – das Mitbringen alkoholischer Getränke aller Art
    – Tiere
    – Laserpointer

    Zusätzliche verbotene Gegenstände die nicht unbedingt in der Stadionordnung verankert sind:

    – Luftballons
    – Konfetti
    – Tapeten und Papierrollen – Ausnahme für angemeldete Spruchbänder
    – Flüssigkeiten aller Art
    – Glas-/Plastikflaschen, Tetra Pak, Thermoskannen, Becher, Krüge, Dosen
    – Kindertrinkflaschen in allen Größen
    – Parfumfläschchen
    – Bälle aller Art
    – Speisen und Obst aller Art – Ausnahme: Obst und Früchte in vorgeschnittenen gewöhnlichen Verzehrmengen
    – Flachmann aus Glas oder Metall
    – Aufkleber
    – Megaphone (außer genehmigte Megaphone für den Ultra-Bereich)
    – Leicht entflammbare Gegenstände (selbstgebastelte Pokale etc.)
    – Motorradhelme
    – Regenschirme mit Metallspitzen – Regenschirmlänge maximal Unterarmlänge
    – Fahnenstangen aus Metall & Holz, Blockfahnen
    – Profikameras (Fernsehkameras ohne Genehmigung)
    – Professionelle Fotoausrüstung (alle Teleobjektive, Zusatzobjektive, Stative und Fototaschen)
    – Hand- und Teleskopstative für Kameras aller Art
    – Selfie Sticks, Stäbe oder Teleskope für mobile Endgeräte
    – Ersatzbatterien / Akkus – Ausnahme für die genehmigten Megafone
    – Powerbanks
    – Kindersitze, Sitzerhöhungen, Kinderwagen, Buggy, Rollatoren, Tretroller, Fahrräder etc.
    – Motorradmasken, Skimasken, sog. Hassmasken die zur Vermummung dienen können
    – Drogen aller Art
    – werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände (Flugblätter, Broschüren, Aufkleber etc.)

    Fanutensilien, die erlaubt sind:

    – Kleine Schwenkfahnen bis 2,0 Meter Stocklänge mit Plastik-Leerrohr
    – Schwenkfahnen ab 2,0 Meter Stocklänge mit Plastik-Leerrohr/Teleskopstange
    – Zaunfahnen und Banner
    – Doppelhalter bis 2,0 Meter Stocklänge mit Plastik-Leerrohr
    – Megafone inkl. ein Satz Ersatzakkus
    – Trommeln, unten offen oder einsehbar inkl. einem Satz Trommelstöcke je Trommel