Verbotene Gegenstände
Den Besuchern des Ulmer Donaustadions ist das Mitführen folgender Gegenstände laut Stadionordnung untersagt:
– rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes, rechts- bzw. linksradikales Propagandamaterial
– Waffen jeder Art
– Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können. Dies gilt insbesondere für:
– Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
– Gassprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet sind
– sperrige Gegenstände. Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefährdung für andere Besucher darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche Gefahr herbeigeführt werden kann. Hierzu zählen beispielweise
– Leitern, Hocker, Stühle, Reisekoffer, Kisten, Stockschirme, Schutzhelme
– Zaunfahnen und Banner sowie Fahnen und Transparente mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen
– leicht brennbare Flüssigkeiten, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Rauchpulver, Rauchfackeln, Rauchkörper, bengalische Feuer
– Lärminstrumente wie z.B. Vuvuzela, Gaströten, Gasdruckfanfaren
– das Mitbringen alkoholischer Getränke aller Art
– Tiere
– Laserpointer
Zusätzliche verbotene Gegenstände die nicht unbedingt in der Stadionordnung verankert sind:
– Luftballons
– Konfetti
– Tapeten und Papierrollen – Ausnahme für angemeldete Spruchbänder
– Flüssigkeiten aller Art
– Glas-/Plastikflaschen, Tetra Pak, Thermoskannen, Becher, Krüge, Dosen
– Kindertrinkflaschen in allen Größen
– Parfumfläschchen
– Bälle aller Art
– Speisen und Obst aller Art – Ausnahme: Obst und Früchte in vorgeschnittenen gewöhnlichen Verzehrmengen
– Flachmann aus Glas oder Metall
– Aufkleber
– Megaphone (außer genehmigte Megaphone für den Ultra-Bereich)
– Leicht entflammbare Gegenstände (selbstgebastelte Pokale etc.)
– Motorradhelme
– Regenschirme mit Metallspitzen – Regenschirmlänge maximal Unterarmlänge
– Fahnenstangen aus Metall & Holz, Blockfahnen
– Profikameras (Fernsehkameras ohne Genehmigung)
– Professionelle Fotoausrüstung (alle Teleobjektive, Zusatzobjektive, Stative und Fototaschen)
– Hand- und Teleskopstative für Kameras aller Art
– Selfie Sticks, Stäbe oder Teleskope für mobile Endgeräte
– Ersatzbatterien / Akkus – Ausnahme für die genehmigten Megafone
– Powerbanks
– Kindersitze, Sitzerhöhungen, Kinderwagen, Buggy, Rollatoren, Tretroller, Fahrräder etc.
– Motorradmasken, Skimasken, sog. Hassmasken die zur Vermummung dienen können
– Drogen aller Art
– werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände (Flugblätter, Broschüren, Aufkleber etc.)
Fanutensilien, die erlaubt sind:
– Kleine Schwenkfahnen bis 2,0 Meter Stocklänge mit Plastik-Leerrohr
– Schwenkfahnen ab 2,0 Meter Stocklänge mit Plastik-Leerrohr/Teleskopstange
– Zaunfahnen und Banner
– Doppelhalter bis 2,0 Meter Stocklänge mit Plastik-Leerrohr
– Megafone inkl. ein Satz Ersatzakkus
– Trommeln, unten offen oder einsehbar inkl. einem Satz Trommelstöcke je Trommel