3G-Regel und 75% Auslastung

Am gestrigen Dienstag hat die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, woraus sich auch für den Sport und damit für die Heimspiele des SSV Ulm 1846 Fußball neue Regelungen bzw. Lockerungen ergeben.
Ab sofort gilt im Donaustadion die 3G-Regel, das heißt, dass auch nicht immunisierte Personen Zutritt haben. Weitere Infos unten.

Außerdem darf die Stadionkapazität auf 75% Auslastung erhöht werden. Auch Stehplätze sind geöffnet.
Diese Regelungen finden bereits zum ersten Heimspiel am Samstag gegen die TSG Hoffenheim II Anwendung.

Im gesamten Stadion gilt jedoch weiterhin FFP2-Maskenpflicht.
Der Gästeblock bleibt geschlossen.

______________________________________________________
Die Regelungen im Detail

Die Heimspiele im Donaustadion können gem. der Corona-Verordnung Baden-Württemberg vom 23.02.2022 mit Zuschauern (75 % Stadionauslastung) ausgetragen werden. Es gilt die 3G Regelung. Zuschauerinnen und Zuschauer müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Im gesamten Stadion herrscht weiterhin vom Betreten bis zum Verlassen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Zutrittsvoraussetzungen:

  • Mit dem Zutritt in das Donaustadion erkennen die Ticketinhaber die geltenden ATGB (Allgemeine Ticket- und Geschäftsbedingungen) nebst Sonderbedingungen, die nachfolgende Hygiene- und Verhaltensregeln sowie die Stadionordnung an

Einlass:

  • Block F1 ist ausschließlich für Gästefans
  • Das Bewegen in größeren Gruppen ist bei der An- und Abreise sowie im Stadion zu vermeiden
  • Stadionöffnung ist 1,5 Stunden vor Spielbeginn
  • Taschen, die größer als das Format DinA4 sind, können nicht mit ins Stadion genommen werden. Es bestehen zudem keine Verwahrmöglichkeiten in oder an der Arena
  • Das Mitführen von persönlichem Desinfektionsmittel bis 50ml ist gestattet
  • Eine Speisenmitnahme ins Stadion ist nicht gestattet
  • Das Tragen einer FFP2 Maske ist während des gesamten Aufenthaltes im Donaustadion, von der Einlass- bis zur Auslassphase, auch am Platz, für alle Personen, Pflicht. Außer während des Verzehrs von Speisen und Getränken.
  • Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren sowie Stadionbesucher, die über ein entsprechendes Attest verfügen (ärztlicher Nachweis notwendig)

Zutrittskontrollen:

Um Wartezeiten zu verkürzen, sind folgende Dokumente bereits vor dem Einlass zur Kontrolle bereitzuhalten:

  • Gültiges Ticket
  • 3G Nachweis

vollständig geimpft
– zwei Impfungen, letzte mind. 14 Tage alt
– bei einer einmaligen Impfung mit Johnson&Johnson wird eine weitere Impfung benötigt, mindestens 14 Tage alt
– PCR-Genesenen-Nachweis älter als 3 Monate und eine Impfung, mind. 14 Tage alt


Genesen:

PCR-Genesenen-Nachweis mind. 28 Tage, maximal 3 Monate alt

Getestet:
– Ein Nachweis eines anerkannten Testzentrum
– Im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, dass die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt. Ein schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers ist erforderlich

Nachweiserbringung in digitaler Form durch folgende Apps:

– Corona Warn App
– CovPass App

 

In absoluten Ausnahmefällen können auch 3G – Papiernachweise erbracht werden, die digital geprüft werden können.
Aktuell geöffnete Teststationen in Ulm können auf der Website der Stadt Ulm eingesehen werden

Ausnahmen der 3G-Regelung:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
  • Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und NICHT während den Ferien.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

Wichtig:

  • Achten Sie auf Ihre Umgebung. Melden Sie sich umgehend beim Ordnungsdienst, falls Sie Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 bei sich feststellen bzw. wenn Sie erfahren, dass Sie Kontakt mit einer Person hatten, die entweder unter Verdacht des Corona Virus SARS-CoV-2 steht oder gar ein bestätigter Fall ist
  • Bei (Erkältungs-)Symptomen, die auf eine Corona Virus SARSCoV-2 hindeuten können (insbesondere Schnupfen, Kurzatmigkeit, Kopf-, Hals- und Gliederschmerzen sowie Einschränkung des Geschmacks- und Geruchssinns) bleiben Sie unbedingt zu Hause
  • Beachten Sie, dass sich auch geimpfte Personen infizieren oder infektiös sein können
  • Die Hygiene- und Verhaltensregeln sowie die Zutrittsvoraussetzungen werden regelmäßig auf Aktualität, auch in Bezug auf die Corona Verordnung BaWü und einhergehende behördliche Anordnungen, überprüft und bei Bedarf angepasst. Informieren Sie sich stets rechtzeitig vor ihrer Anreise über mögliche Spieltags-bezogene Änderungen oder gar kurzfristige Spielabsagen
  • Zuwiderhandlungen oder Nichteinhaltung der Regeln und Gebote ziehen ein Zutrittsverbot oder einen sofortigen Stadionverweis nach sich. Eine Rückerstattung des Ticketpreises kann in diesen Fällen nicht erfolgen.
  • Die Hygiene- und Verhaltensregeln werden regelmäßig auf Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst.