Geldstrafe für den SSV Ulm 1846 Fussball

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gegen den SSV Ulm 1846 Fußball eine Geldstrafe von 5600 Euro verhängt. Davon kann der Verein bis zu 1850 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Heimspiel gegen den TSV 1860 München am 3. Oktober 2023 brannten SSV-Fans pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.