Faninfos für Bahlingen

Nachfolgend einige Informationen für unsere Auswärtsfahrer nach Bahlingen zum kommenden Auswärtsspiel:

Für Gästefans steht bei uns im Stadion der Stehplatz-Block C zur Verfügung. Dieser ist nicht überdacht und besitzt eine Kapazität von 450 Zuschauern. Die Tageskassen öffnen in der Regel etwa eine Stunde vor Spielbeginn.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Jede Person ab 15 Jahren muss einen schriftlichen oder elektronischen Nachweis gem. der sogenannten „3-G-Regel“ (geimpft, getestet, genesen) am Spieltag mitbringen. Wir empfehlen die Nutzung der Corona-Warn-App oder der CovPass-App des Robert Koch-Instituts. Laden Sie Ihren Impfnachweis in eine dieser Applikationen hoch und verkürzen Sie sich die Wartezeit am Einlass

  • Vollständig geimpft
  • Genesen (6 Monate nach Infektion)
  • Getestet: Nachweis eines negativen Testergebnisses einer PCR- oder POC-Antigentests ab dem Alter von 15 Jahren (Durchgeführt max. 24h vor Spielende).
    Wichtig: Eine Teststation gibt es weder direkt am Kaiserstuhlstadion noch sonst irgendwo in Bahlingen.
  • Nachweis Legitimation: Bitte führen Sie entweder einen Personalausweis | Reisepass | Führerschein mit und legitimieren Sie sich bei Aufforderung durch das Sicherheits- und/ oder Ordnerpersonal.

Außerdem gilt im Kaiserstuhlstadion das Einhalten des Mindestabstandes oder das Tragen einer Maske, welche von unseren Ordnern strengstens kontrolliert wird und bei nicht Einhaltung auch zu einem Stadionverweis führen kann.

Erlaubte Fanutensilien im Kaiserstuhlstadion
  • Große Schwenkfahnen
  • Maximal drei Trommeln (auf einer Seite einsehbar)
  • Zaunfahnen (nicht diskriminierend, nicht gegen die guten Sitten verstoßend, kein Aufruf zur Gewalt)
  • Doppelhalter/Fahnenstangen (innen hohl, Länge max. 1 m, Durchmesser max. 3 cm)
  • Ein Megafon
Banner, Hinweisschilder, Werbebanden und die Fluchtweg-Beschilderung dürfen nicht verdeckt werden. Spruchbänder und Choreographien nach Absprache mit der BSC-Geschäftsstelle

Nicht erlaubte Gegenstände:
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und diskriminierendes Material
  • Waffen jeder Art, sowie alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen geeignet sind
  • Sachen, die als Wurfgeschosse Verwendung finden können
  • Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder sostige Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen
  • Flaschen, Becher, oder sonstige Gegenstände, die aus zerbechlichem oder besonders hartem Material hergestellt sind
  • Sperrige Gegenstände
  • Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und andere pyrotechnische Gegenstände und Abschussvorrichtungen
  • Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 Zetimeter ist
  • Mechanisch betriebene Lärminstrumente
  • Alkoholische Getränke aller Art
  • Tiere (außer angeleinte Hunde)
  • Laser-Pointer
  • Reisekoffer, große Taschen und Rucksäcke
  • Fotokameras/-apperate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung, sofern keine Presseakkreditierung vorliegt

 

Anreise per Bus

  • Der Bus wird auf der Teninger Straße (höhe Brücke alte Elz) von der Polizei gestoppt und der Verkehr um den Bus herumgeleitet. Die Fans können dann in aller Ruhe aussteigen und über einen Fußgängerweg direkt in Richtung Gästeblock zu Fuß gehen (Laufzeit ca. 2min). Bitte hier darauf hinweisen, dass die bereitgestellten Dixi-Toiletten zu nutzen sind und nicht wild uriniert wird.
  • Vor dem Gästeblock werden wir eine Tageskasse einrichten. Hier können noch Tagestickets noch erworben werden. Wir werden die Kontrollen (Ticket-, 3G- und Sicherheitskontrolle) in einem 3 Spurensystem durchführen. Hier sollen bitte alle der drei Spuren genutzt werden um einen schnellen Ablauf zu gewährleisten.
  • Es wäre sehr hilfreich, wenn die Thematik mit den Kontaktdaten schon von allen vorbereitet wäre (siehe Punkt Kontaktdatenerfassung)
  • Der Busfahrer sollte Bahlingen aus Richtung Riegel anfahren (A5 Ausfahrt Riegel Richtung Bahlingen).

 

Private Anreise

  • Fans die privat mit ihren PKWs anreisen werden an der Kreuzung Roßleger/ Staden Weg in die Straße Roßleger geleitet, wo sie direkt am Stadion parken können und von dort aus auch direkt zum Gästeblock gelangen.
  • Auch hier wäre es  sehr hilfreich, wenn die Thematik mit den Kontaktdaten schon von allen vorbereitet wird (siehe Punkt Kontaktdatenerfassung).

 

Online Tickets für Fans aus dem Bus

Online Tickets für privat anreisende Fans

  • Über unser Online Ticketshop können gerne auch Gästekarten für den Gästeblock im Vorfeld erworben werden. Durch die Erhebung der Daten bei der Ticketbestellung entfällt hier auch die Kontaktdatenerfassung.
  • Link zum Shop: https://www.bahlingersc.de/kaiserstuhlstadion/tageskarte/

Tageskasse

  • Sollten sich die Fans doch zum Kauf eines Tickets an der Tageskasse entscheiden, haben wir eine vor dem Gästeblock eingerichtet. Hier können die Tickets erworben werden um mit diesen dann den Kontrollbereich zu durchlaufen.
  • Der Preis für eine Gästekarte beträgt:
    • Tageskarte:       10 €
    • Ermäßigt:          8€ (Hierunter zählen Rentner, Schüler, Studenten und Menschen mit Behinderung, die einen entsprechenden Ausweis vorlegen können)

 

Kontaktdatenerfassung:

 

Luca-App

  • Bei uns im Stadion besteht die Möglichkeit sich über die Luca-App im Stadion einzuloggen und die Kotaktdaten zu hinterlassen. Hierzu werden wir ausreichend QR-Codes zur Verfügung stellen.

 

Kontaktdatenformular

 

Kontaktdatenerhebung beim Ticketkauf

  • Wer ein Ticket online kauft, muss schon hier seine Kontaktdaten hinterlegen und ist mit dem Scannen des Tickets nicht nur zugangsberechtigt, sondern auch hat bereits seine Kontaktdaten hinterlegt (2 in 1).

 

 

Hygieneverordnung:

 

  1. Allgemeine Hygieneregeln
  • Im gesamten Stadion gilt die Abstandsregel von 1,5 Metern oder eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Hier wird an eine strenge Einhaltung appelliert!!
  • Beim Betreten des Stadions stehen Desinfektionsspender zur Verfügung, diese müssen genutzt werden.

 

  1. 3 G’s
  • Zugangsberechtigt ist nur wer einen Nachweis über eines der 3G’s vorweisen kann:
  1. Vollständig geimpft
  2. Genesen (Bescheinigung über eine Infektion mit dem Corona-Virus, die nicht länger als 6 Monate zurück liegt)
  3. Getestet (Hier zählen Antigenschnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sind oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind)

 

  • Bitte beachten Sie, dass wir hier angehalten sind die Nachweise gründlich zu kontrollieren und Personen ohne entsprechenden Nachweis kein Zutritt um Stadion gewehrt werden kann.

 

Sicherheitshinweise:

 

  1. Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
  1. rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales und diskriminierendes Propagandamaterial;
  2. Waffen jeder Art; Stadionordnung im Kaiserstuhlstadion _
  3. Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;
  4. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;
  5. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
  6. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;
  7. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und anderen pyrotechnischen Gegenstände;
  8. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als einen Meter sind oder deren Durchmesser größer als drei Zentimeter ist;
  9. mechanisch betriebene Lärminstrumente;
  10. alkoholische Getränke aller Art;
  11. Tiere (außer angeleinte Hunde);
  12. Laser-Pointer.
  1. Verboten ist den Besuchern weiterhin:
  1. rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder diskriminierende Parolen zu äußern oder zu verbreiten;
  2. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
  3. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten;
  4. mit Gegenständen aller Art zu werfen;
  5. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen;
  6. ohne Erlaubnis der Gemeinde oder des Stadionnutzers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen, Werbemaßnahmen jedweder Art und/oder Sammlungen durchzuführen;
  7. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
  8. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in an derer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen