Der SSV definiert Heimbereiche

Seit dem Doppelaufstieg darf der SSV wieder regelmäßig eine große Anzahl an Zuschauern im Donaustadion begrüßen. Mit inzwischen über 4.000 Mitgliedern sowie rund 7.500 Dauerkarteninhabern zeichnet sich die Ulmer Heimstätte Spiel für Spiel mit hervorragender Stimmung aus und peitscht die Spatzen-Elf nach vorne.
In der 2. Bundesliga 2024/2025 trifft der SSV nun auf traditionsreiche Größen der deutschen Fußball Landschaft und darf dabei erhöhte Gästefanaufkommen begrüßen.

Zur Stärkung der Heimspielatmosphäre wird deshalb ab sofort die Regelung zum Tragen von Gästefankleidung im Donaustadion verschärft. Durch die Schaffung von Heimbereichen sowie neutralen Blöcken möchte der Verein das Heimspielgefühl stärken. Aus diesem Grund wird zukünftig das Tragen von Gästefankleidung in ausgewiesenen Heimbereichen durch das Einlasspersonal untersagt und nur noch in neutralen Blöcken zulässig sein.

Bei den Heimspielen im Donaustadion gilt:

Die Steh-Blöcke D / D1 / D2 und E sind ausgewiesene Heimbereiche. In ausgewiesenen Heimbereichen ist das Tragen von Kleidung und anderen Fanutensilien der jeweiligen Gästemannschaft untersagt. Besuchende die Tickets für den Heimbereich haben und in Kleidung anderer Mannschaften als unserer Spatzen das Stadion betreten möchten wird der Einlass ersatzlos verwehrt.

Die Sitz-Blöcke L sowie F2 – F6 sind ausgewiesene Heimbereiche. In ausgewiesenen Heimbereichen ist das Tragen von Kleidung und anderen Fanutensilien der jeweiligen Gästemannschaft untersagt. Besuchende die Tickets für den Heimbereich haben und in Kleidung anderer Mannschaften als unserer Spatzen das Stadion betreten möchten wird der Einlass ersatzlos verwehrt.

Die Steh-Blöcke I und H sind ausgewiesene neutrale Blöcke. In ausgewiesenen neutralen Bereichen ist mit einer Vermischung zu rechnen, der Einlass in Gästekleidung ist erlaubt.

Die Sitz-Blöcke A / B / C / K und F1 sind ausgewiesene neutrale Blöcke. In ausgewiesenen neutralen Bereichen ist mit einer Vermischung zu rechnen, der Einlass in Gästekleidung ist erlaubt.