Aktuelle Hinweise zu den Heimspielen

Mit Eintritt Baden-Würrtembergs in die sogenannte Alarmstufe 2 der Corona-Landesverordnung (ab 24. November) gilt die 2G+-Regelung. Zuschauerinnen und Zuschauer müssen geimpft oder genesen sein und darüber hinaus einen negativen Corona-Test vorweisen. Im gesamten Stadion herrscht weiterhin vom Betreten bis zum Verlassen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außer beim Verzehr von Speisen und Getränken.

Zutrittsvoraussetzungen:

  • Mit dem Zutritt in das Donaustadion erkennen die Ticketinhaber die geltenden ATGB nebst Sonderbedingungen, die nachfolgende Hygiene- und Verhaltensregeln sowie die Stadionordnung an
  • Alle Ticketinhaber sind verpflichtet, weitere Ticketinhaber zu einer möglichen Kontaktnachverfolgung benennen zu können (Name, Adresse, Kontaktmöglichkeit)

Bedeutung 2G+:
Zutritt ins Stadion mit…

  • Gültigem Ticket
  • Nachweis über eine vollständige Impfung
  • Negatives Testergebnis, entweder Antigen-Schnelltest oder PCR Test. Das Testergebnis für den Antigen-Schnelltest des Arbeitgebers im Rahmen der Arbeitsschutzverordnung wird anerkannt. Es muss schriftlich vorliegen, mit Stempel des Arbeitgebers und Unterschrift der Aufsichtsperson. Ansonsten zählen auch die Testergebnisse aus Apotheken, Testzentren und anderen zertifizierten Anbietern der kostenlosen Bürgertestung.

Zutrittskontrollen:

Um Wartezeiten zu verkürzen, sind folgende Dokumente bereits vor dem Einlass zur Kontrolle bereitzuhalten:

  • Gültiges Ticket
  • 2G+ Nachweis
  • vollständig geimpft
    • zwei Impfungen, letzte mind. 14 Tage alt
    • eine Impfung (nur Johnson&Johnson), letzte mind. 14 Tage alt
    • PCR-Genesenen-Nachweis älter als 6 Monate und eine Impfung, mind. 14 Tage alt
    • die Kontrolle des Impfnachweises MUSS digital erfolgen
  • Genesen:
    • PCR-Genesenen-Nachweis mind. 28 Tage, maximal 6 Monate alt
    • zusätzlich: Schnell- oder PCR-Test:
      • Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden
      • ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
      • Selbsttests werden nicht akzeptiert
      • Testnachweise, die von einer „zertifizierten“ Person am Arbeitsplatz gemacht wurden, haben in schriftlicher Form Gültigkeit
    • Nachweiserbringung in digitaler Form durch folgende Apps
      • Corona Warn App
      • Luca App
      • CovPass App
    • In absoluten Ausnahmefällen können auch 2G+-Papiernachweise erbracht werden, dies erhöht jedoch den zeitlichen Kontrollaufwand
    • Aktuell geöffnete Teststationen in Ulm können auf der Website der Stadt Ulm eingesehen werden
  • gültiger Lichtbildausweis
  • luca-App zur Kontaktdatenerfassung
     

Ausnahmen der 2G+-Regelung: 

  • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, solange es die Kapazität zulässt
  • Schüler die an regelmäßigen Testungen teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Glaubhaftmachung des Schulstatus hat durch ein Ausweisdokument zu erfolgen. Gilt auch in der Ferienzeit!
  • Schwangere und Stillende, aber nur noch bis zum 10. Dezember!
  • Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein negatives Testergebnis nachzuweisen

Wichtig:

  • Im Falle einer nachweisbaren Infektion eines Besuchers des Donaustadions mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 kann Sie die zuständige Gesundheitsbehörde zur Nachvollziehbarkeit und Unterbrechung von Infektionsketten in Kontakt treten
  • Achten Sie auf Ihre Umgebung. Melden Sie sich umgehend beim Ordnungsdienst, falls Sie Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 bei sich feststellen bzw. wenn Sie erfahren, dass Sie Kontakt mit einer Person hatten, die entweder unter Verdacht des Corona Virus SARS-CoV-2 steht oder gar ein bestätigter Fall ist
  • Bei (Erkältungs-)Symptomen, die auf eine Corona Virus SARSCoV-2 hindeuten können (insbesondere Schnupfen, Kurzatmigkeit, Kopf-, Hals- und Gliederschmerzen sowie Einschränkung des Geschmacks- und Geruchssinns) bleiben Sie unbedingt zu Hause
  • Beachten Sie, dass sich auch geimpfte Personen infizieren oder infektiös sein können
  • Die Hygiene- und Verhaltensregeln sowie die Zutrittsvoraussetzungen werden regelmäßig auf Aktualität, auch in Bezug auf die Corona Verordnung BaWü und einhergehende behördliche Anordnungen, überprüft und bei Bedarf angepasst. Informieren Sie sich stets rechtzeitig vor ihrer Anreise über mögliche Spieltags-bezogene Änderungen oder gar kurzfristige Spielabsagen
  • Zuwiderhandlungen oder Nichteinhaltung der Regeln und Gebote ziehen ein Zutrittsverbot oder einen sofortigen Stadionverweis nach sich. Eine Rückerstattung des Ticketpreises kann in diesen Fällen nicht erfolgen.
  • Die Hygiene- und Verhaltensregeln werden regelmäßig auf Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst.