2G-Regel im Donaustadion

Mit dem heutigen Mittwoch wurde in ganz Baden-Württemberg die Alarmstufe ausgerufen, was zu weiteren Einschränkungen führt in der Bekämpfung der Pandemie. Auch die Heimspiele des SSV Ulm 1846 Fussball im Donaustadion sind davon betroffen.

Ab sofort gilt für die Zuschauer die 2G-Regel! Es haben ab sofort nur noch Personen Zutritt die vollständig geimpft oder nachgewiesen genesen sind. Ein negativer Test ist nicht mehr ausreichend, um die Spiele der Spatzen zu besuchen.

Weiterhin ist beim Betreten des Donaustadions die bekannte Kondaktdatenerfassung via luca-App notwendig. In absoluten Ausnahmefällen auch per Kontaktformular möglich, welches auf unserer Homepage zum Download bereitsteht.

Um bestmöglichst auf den Stadionbesuch vorbereitet zu sein, fassen wir den Ablauf zusammen:

Zutrittsvoraussetzungen:

  • Mit dem Zutritt ins Donaustadion erkennen die Ticketbesitzer die geltende AGB nebst Sonderbedingungen, die nachfolgenden gültigen Hygiene- und Verhaltensregeln sowie die Stadionordnung an
  • Alle Ticketinhaber sind zur Kontaktdatenabgabe verpflichtet um eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten

Anreise/Einlass:

  • Ticketinhabern wird empfohlen den kostenfreien Parkplatz P1 anzufahren oder den ÖPNV zu nutzen
  • Die 2G-Kontrollen erfolgen vor den Einlassschleusen bei den erkenntlichen Corona-Guards
  • Taschen, größer als DIN A4 Format können nicht mit ins Stadion genommen werden. Es bestehen keine Verwahrmöglichkeiten in und am Stadion
  • Das Mitführen von persönlichem Desinfektionsmittel ist bist zu einer Menge von 50 ml gestattet
  • Die Mitnahme von Speisen ist nicht gestattet
  • In der Warn- und Alarmstufe ist das Tragen eine medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Stadion während des gesamten Aufenthalts Pflicht
  • Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder bis einschließlich 6 Jahren sowie Stadionbesucher, die über ein ärztliches Attest verfügen

Zutrittskontrolle:

  • Um Wartezeiten zu verkürzen sind als Dokumente bereits vor dem Einlass zur Kontrolle bereitzuhalten:
    • Gültiges Ticket
    • Amtliches Lichtbilddokument
    • 2G-Nachweis
      • Vollständig geimpft -> zweite Impfung mindestens 14 Tage alt, bei J&J eine Impfung mindestens 14 Tage alt -> PCR-Genesen-Nachweis älter als 6 Monate + eine Impfung mindestens 14 Tage alt
      • Genesenen -> PCR-Genesene-Nachweis mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt

Nachweiserbringung:

  • In digitaler Form per luca-App, CoronaWarnApp, CovPass
  • Papierform in Ausnahmefällen -> Kontrolle dauert länger
  • Ausnahmen von der 2G-Regel gelten ausschließlich für Personen die aus medizinischen-gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Hier ist ein aussagekräftiges, ärtzliches Attest sowie ein negativer tagesaktueller Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Stelle vorzulegen
  • Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie sechs- und siebenjährige Kinder die noch nicht eingeschult sind, sind von der Nachweispflicht befreit
  • Bei Kindern und Jugendlichen die die Schule (auch berufliche Schulen) besuchen reicht als Nachweis ein Dokument, welches den Schülerstatus bestätigt
  • Sollte ein solcher Nachweis nicht möglich sein, kann dieser auch aufgrund des nachgewiesenen Alters (Ausweisdokument) oder, in absoluten Ausnahmefällen, durch das äußere Erscheinungsbild erbracht werden
  • Die Schülerregelung gilt auch in der Ferienzeit

Hygiene:

  • In der ALARMSTUFE gilt die Empfehlung, auf ausreichend Abstand (wo möglich) zu achten (außer auf den Tribünenplätzen)
  • In der ALARMSTUFE ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes während des gesamten Aufenthaltes, auch am Platz, im Donaustadion Pflicht!
  • Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren sowie Stadionbesucher, die über ein entsprechendes Attest verfügen
  • Die Maskenpflicht in der ALARMSTUFE ist vor allem in Bereichen, in denen Abstände nicht dauerhaft eingehalten werden können (Kioske, WC, beim Ein- und Auslass) einzuhalten (außer während des Verzehrs)
  • Das Mitführen von persönlichem Desinfektionsmittel bis 50ml ist gestattet
  • Der auf dem jeweiligen Ticket ausgewiesene Sitzplatz oder Stehplatz Block ist verbindlich einzunehmen. Ein Wechseln der Sitzplätze, bzw. Stehblöcke ist nicht gestattet
  • Vermeiden Sie Toilettengänge direkt vor Anpfiff, in der Halbzeit sowie mit Abpfiff, um Warteschlangen zu vermeiden
  • Die allgemein bekannten Hygieneregeln (Händewaschen, Niesetikette, etc.) sind einzuhalten