Der SSV Ulm 1846 Fußball hat die Mitgliederversammlung auf den 27. Januar 2020 datiert. Sie findet um 18.46 Uhr im Kornhaus statt. Alle Mitglieder finden in den kommenden Tagen ihre Einladung in der Post.
Neben den üblichen Tagesordnungspunkten einer ordentlichen Mitgliederversammlung wird zusätzlich die lange geplante Ausgliederung der ersten Mannschaft in eine Kapitalgesellschaft eine zentrale Rolle spielen.
Nachfolgend die Tagesordnung und weitere Informationen zur Mitgliederversammlung:
1. Begrüßung und Wahl des Versammlungsleiters
2. Wahl des Protokollanten / der Protokollantin
3. Ordnungsmäßigkeit der Ladung und Beschlussfähigkeit
4. Bericht zum Jahresabschluss per 30.06.2019
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Feststellung des Jahresabschlusses zum 30.06.2019
7. Wahl der Kassenprüfer
8. Entlastung des Aufsichtsrates
9. Entlastung des Vorstands
10. Änderung des § 14 Abs. 11 der Satzung des SSV Ulm 1846 Fußball e.V. (VR 720128, AG Ulm i. d. F. v. 02.08.2019)
- 14 – Vorstand
(11) Im Fall einer Ausgliederung nach § 2 Absatz 8 nimmt der Vorstand die Rechte des Vereins als Gesellschafter der Tochtergesellschaften wahr. Wird dabei eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gegründet, so besteht zusätzlich in der vom Verein gegründeten GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der KGaA ein Beirat, der von der Gesellschafterversammlung gewählt wird.
11. Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung:
Der Vorstand hat einen Entwurf eines Ausgliederungsplans aufgestellt und einen schriftlichen Ausgliederungsbericht (§ 127 UmwG) erstattet. Der entworfene Ausgliederungsplan sieht vor, dass der SSV Ulm 1846 Fußball e.V. die dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugehörigen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens mit allen Rechten und Pflichten als Gesamtheit auf die SSV Ulm 1846 Fußball GmbH & Co. KGaA, die durch diese Ausgliederung gegründet wird, ausgliedert (Ausgliederung zur Neugründung, § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG). Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und Geschäftsführerin soll die SSV Ulm 1846 Fußball Geschäftsführungs-GmbH sein, deren alleinige Gesellschafterin der SSV Ulm 1846 Fußball e.V. ist. Der SSV Ulm 1846 Fußball e.V. erwirbt im Rahmen der Ausgliederung auch sämtliche Kommanditaktien der neu zu gründenden SSV Ulm 1846 Fußball GmbH & Co. KGaA. An der neu entstehenden SSV Ulm 1846 Fußball GmbH & Co. KGaA sollen sich neue Gesellschafter (Investoren) im Wege von Kapitalerhöhungen beteiligen. Die Ausgliederung erfolgt rückwirkend zum 01.07.2019.
a. Beschlussfassung über den Entwurf des Ausgliederungsplans zur Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Lizenzspielerabteilung (Profimannschaft) des SSV Ulm 1846 Fußball e.V. auf die im Rahmen der Ausgliederung neu gegründete SSV Ulm 1846 Fußball GmbH & Co. KGaA. (Ausgliederungsbeschluss über die Ausgliederung zur Neugründung, § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG, und Zustimmung zu deren Gesellschaftsvertrag).
b. Beschlussfassung über die Zustimmung zu der mit Eintragung vom 10.01.2019 in das Handelsregister B beim Amtsgericht Ulm (HRB 737790) mit dem Stammkapital von 25.000,00 € gegründeten SSV Ulm 1846 Fußball Geschäftsführungs-GmbH mit dem Zweck, dass diese GmbH die alleinige persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und Geschäftsführerin der neu zu gründenden SSV Ulm 1846 Fußball GmbH & Co. KGaA wird.
c. Beschluss über die Neufassung der Satzung des SSV Ulm 1846 Fußball e.V. durch Änderung des § 14 Abs. 11
12. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge
13. Sonstiges
Unterlagen und Teilnahmeberechtigung:
Folgende Unterlagen liegen ab dem 13.01.2020 in der Geschäftsstelle des SSV Ulm 1846 Fußball e.V. (Stadionstraße 5, 89073 Ulm) zur Einsicht der Mitglieder aus:
- Entwurf des Ausgliederungsplans und Entwurf der Satzung der SSV Ulm 1846 Fußball GmbH & Co. KGaA
- Ausgliederungsbericht (§ 127 UmwG)
- Satzung der SSV Ulm 1846 Fußball Geschäftsführungs-GmbH
- Die Jahresabschlüsse des SSV Ulm 1846 Fußball e.V. der Jahre 2016/2017, 2017/2018, 2018/2019
- Zwischenbilanz zum 31.10.2019
- Entwurf der Neufassung der Vereinssatzung
- Etwaige weitere Anträge gemäß § 11 Abs. 4 der Vereinssatzung
Auf Verlangen wird jedem Mitglied unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die Geschäftsstelle ist erreichbar zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten (Montag und Dienstag 10:00 – 13:00 Uhr, Donnerstag und Freitag 15:00 – 18:00 Uhr). Die Unterlagen werden auch in der Mitgliederversammlung am 27.01.2020 ausliegen.
Stimmberechtigt sind gemäß § 9 Abs. 4 S. 2 der Vereinssatzung nur ordentliche Mitglieder, die am Tag der Mitgliederversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Vertretung ist nicht zulässig. Einlass wird nur nach Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises, Personalausweises oder Führerscheins gewährt.