EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Gemäß § 11 Abs. 2 unserer Satzung laden wir zur ordentlichen Mitgliederversammlung des SSV Ulm 1846 Fußball e.V. am Sonntag,
den 14. Dezember 2025 um 11.00 Uhr im kleinen Donausaal der Ulm Messe, Böfinger Straße 50, 89073 Ulm.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Wahl der Versammlungsleitung und Protokollführung
3. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung
4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
5. Feststellung der Tagesordnung
6. Berichte
a) des Vorstands
b) des Aufsichtsrats
7. Vorstellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2024/2025
8. Bericht der Kassenprüfer
9. Feststellung des Jahresabschlusses 2024/2025
10. Entlastung des Vorstands
11. Entlastung des Aufsichtsrates
12. Entlastung der Kassenprüfer
13. Beratung und Beschlussfassung über lizenzrechtlich notwendige Satzungsänderungen/-Satzungsergänzungen
a) § 3: Einfügung der lizenzrechtlich gebotenen Unterwerfung des Vereins unter die
Beschlüsse der DFB GmbH & Co. KG.
b) § 10 Abs. 3 und 4: Anpassung der Inkompatibilitätsklausel an die aktuellen
lizenzrechtlichen Vorgaben des DFB.
14. Beratung und Beschlussfassung über weitere vom Verein vorgeschlagene
Satzungsänderungen/-Satzungsergänzungen
a) § 2: Aufnahme von Regelungen über die Werte des Vereins, Auftreten gegen
Diskriminierung und Rassismus sowie Verpflichtung auf eine nachhaltige
Vereinsführung.
b) § 6: Neufassung des Prozesses der Aufnahme von Neumitgliedern.
c) § 8: Aufnahme einer Regelung zum jährlichen Einzug von Mitgliedsbeiträgen.
d) § 13 Abs. 1 Verkleinerung des Aufsichtsrats auf sechs bis neun Mitglieder
e) § 13 Abs. 1: Kopplung der Amtszeit der Aufsichtsräte mit dem Zeitpunkt der
jeweiligen Mitgliederversammlung
f) § 13 Abs. 2: Konkretisierung des Vorschlagsrechts für die Wahl von
Aufsichtsräten.
g) § 14 Abs. 1 und 7: Änderung der Mindestgröße des Vorstands auf zwei
Vorstandsmitglieder.
h) § 14 Abs. 12: Überarbeitung der Regelung zu Zustimmungsvorbehalten bei
Tochtergesellschaften.
i) § 16 (neu): Einfügung von Disziplinarbestimmungen.
15. Vorstellung der zukünftigen Struktur der Gremien des SSV Ulm 1846 Fußball e.V.
16. Vorstellung des neuen Geschäftsführers Herrn Stephan Schwarz
17. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge
18. Verschiedenes.
Die geplante zukünftige Satzung mit den Satzungsänderungen ist HIER einsehbar. Außerdem haben wir ein Dokument erstellt, das die Satzungsänderungen genauer erläutert. Dieses ist HIER zu finden.
Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Vorstand und jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich
mit Begründung beim Vorstand eingereicht werden. Spätere Anträge (Dringlichkeitsanträge) können nur beraten und beschlossen werden, wenn 2/3 der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Dringlichkeit anerkennen.
Stimmberechtigt sind gemäß § 9 Abs. 4 der Vereinssatzung nur ordentliche Mitglieder, die am Tag der Mitgliederversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für das
beschränkt geschäftsfähige Mitglied kann sein gesetzlicher Vertreter das Stimmrecht ausüben. Darüber hinaus ist das Stimmrecht vom Mitglied persönlich auszuüben. Es
kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Einlass wird nur nach Vorlage eines gültigen Mitgliederausweises, Personalausweises oder Führerschein gewährt.
Der gesamte Text der vorgeschlagenen Satzungsänderungen kann unter https://www.ssvulm1846-fussball.de/ abgerufen werden.
Der Jahresabschluss zum 30.06.2025 liegt ab Montag, den 01.12.2025 in der Geschäftsstelle in der Stadionstraße 21 in 89073 Ulm aus und kann von Montag bis Freitag jeweils von 10.00 bis 16.00 Uhr eingesehen werden.
Der Vereinsvorstand
Alle Informationen zur Mitgliederversammlung gibt es auf der Infoseite
